Christoph Barck berät Kundin in der Urnenausstellung
Vorsorge ist Fürsorge

Bestattungs­vorsorge für Mölln, Ratzeburg & Umgebung

Bestattungsvorsorge bedeutet, dass man die Wünsche für die eigene Beerdigung mit einem Bestatter seines Vertrauens bespricht, sich beraten lässt – und dann alles vertraglich festhält. Bei einer kostenfreien Beratung zur Bestattungs­vorsorge besprechen wir mit Ihnen grundsätzlich dieselben Details, die wir auch in einem Trauerfall besprechen. Soll es eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung werden? Wo soll die Beerdigung stattfinden? Wie soll die Trauerfeier aussehen? Welches Sarg- oder Urnenmodell gefällt Ihnen? Und haben Sie besondere Wünsche für die Traueranzeige? Wie sehr Sie ins Detail gehen, bleibt Ihnen überlassen, in jedem Fall aber empfehlen wir Ihnen, sich vorab mit Ihrer Familie zu besprechen. Denn: was Sie vertraglich mit uns festlegen, ist für uns bindend und kann von Ihren Angehörigen später nicht geändert werden.

Sicherheit geben

Vorteile einer Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge – Vorteile für Sie:
  • Zu Lebzeiten selbst bestimmen und eigene Wünsche umsetzen
  • Dritte können später keinen Einfluss auf die Bestattung nehmen
  • Ihre Ersparnisse für die Beerdigung können sicher angelegt werden
  • Sie können die Vertragsdetails jederzeit ändern lassen

 

Bestattungsvorsorge – Vorteile für Ihre Angehörigen:
  • Befreiung von schwierigen Entscheidungen
  • Sicherheit, in Ihrem Sinne zu handeln
  • Keine Unstimmigkeiten in der Familie
  • Finanzielle Entlastung
Bestattungsfinanzierung

Erspartes für die Bestattung anlegen

Wer sich für eine Bestattungsvorsorge entscheidet, kann auch die Finanzierung der eigenen Bestattung frühzeitig absichern. Hierzu eignen sich vor allem zwei Wege: Einerseits eine Zahlung auf ein zweckgebundenes Treuhandkonto, wie es die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG anbietet. Alternativ kann eine einmalige oder fortlaufende Zahlung in eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein. Hier arbeiten wir für Sie mit der HanseMerkur Versicherung zusammen. Beide Varianten haben gegenüber dem klassischen „Sparstrumpf“ den Vorteil, dass das Geld, das Sie für die eigene Bestattung gespart haben, auf diese Weise auch dann sicher angelegt ist, wenn Sie einmal Sozialleistungen beantragen müssen. Ebenso wie das gesetzliche Schonvermögen, darf es von Dritten nicht beansprucht werden. In der persönlichen Beratung zu Ihrer Bestattungsvorsorge erläutern wir Ihnen ausführlich beide Finanzierungsmodelle und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Lösung für Sie günstiger ist. Weitere Informationen zur Finanzierung Ihrer Bestattungsvorsorge finden Sie auch auf der Website des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V.

Unser Versicherungs­partner für die Bestattungs­vorsorge

Wenn Sie Ihre Bestattungs­vorsorge mit einer Sterbegeld­versicherung finanziell absichern möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Partner HanseMerkur Lebens­versicherungen AG.

Vorteile der „Senior Care“ Sterbegeld­versicherung der HanseMerkur
  • Annahme ohne Gesundheits­prüfung
  • Individuelle Versicherungs­summe bis 20.000 Euro
  • Beitragszahlung maximal bis zum 85. Lebensjahr
  • Auszahlung der vollen Versicherungs­summe ab dem 4. Versicherungsjahr
  • Sofortige Leistung ohne Wartezeit bei Unfalltod
Christoph Barck mit Tablet in der Beratung
Bestattungsvorsorge

Fragen und Antworten

Ob Sie bei Ihrer Vorsorge für die eigene Bestattung bis ins Detail gehen, oder nur die Rahmenbedingungen abstecken und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen, können Sie frei entscheiden. Nachfolgend einige Beispiele für Entscheidungen, die Sie mit Ihrer Vorsorge vertraglich festlegen können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
    (unter der Leitung eines Geistlichen oder eines freien Predigers)
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg bzw. Urne
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungsanzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags

Mit einem Testament verfügen Sie Ihren letzten Willen und könnten darin theoretisch auch Ihre Bestattungswünsche festhalten. Doch Vorsicht: Das Testament wird in der Regel nach der Beisetzung verlesen und ist deshalb nur wenig dafür geeignet, Ihre Bestattungswünsche festzuhalten. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie ihn an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene  Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere  Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.

Aufgebahrter Sarg im Trauerraum

Sie haben Interesse an einer Bestattungsvorsorge?

Gerne nehmen wir uns Zeit für eine ausführliche Vorsorgeberatung in unserem Bestattungshaus oder bei Ihnen zu Hause.

Vorsorgeformular

Die eigene Bestattung planen

Online-Service: Halten Sie zur Vorbereitung auf unser Beratungsgespräch erste Ideen fest und senden Sie sie auf Wunsch sogar schon per Mail an uns – über unser Online-Vorsorgeformular.

Schritt 1 von 5
Meine Bestattungswünsche
Falls Sie eine Beerdigung auf einem bestimmten Friedhof wünschen, geben Sie diesen hier an.
Letzter Wille

Ihre Rechte am Lebensende

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Handschriftliche Notiz

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest:

Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bank­geschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorge­vollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellst­möglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Weiterführende Informationen

Zu Ihren Rechten am Lebensende stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) umfangreiche Informationen zur Verfügung: